KEIN Tabu! Häusliche Gewalt gegen Frauen

Google 10.11.08

Google, 10.11.08, bitte auf´s Bild klicken!

Auch dieser Tage ist es zum 3.720.000 Male zu hören oder zu lesen.

Die Rede ist vom Angeblichsten aller Tabus: Dem der häuslichen Gewalt gegen Frauen.

An sich bereits eine Einschränkung, die die Ursprungsbedeutung der “HÄUSLICHEN Gewalt” verfälscht.
Im Grunde ist jede Gewalt, die zuhause stattfindet, häusliche Gewalt; also auch zum Beispiel die von Müttern gegenüber Kindern.

Doch wieder zurück zum “angeblichen Tabu…”

Bei Google finden sich heute, also am 10.11.2008 ca. 3.720.000 Seiten und Artikel zum dem Thema.

Gibt man die Worte : “Tabu+häusliche+Gewalt” ein, findet man stolze 12.800 Seiten mit jenen Worten.

Im Ernst: Wer heute als Politiker(in) oder Fachfrau bzw. Fachmann vor Publikum diesbezüglich noch von einem Tabu faselt, sollte sich einmal ernsthaft überlegen, ob er oder sie von der Fachwelt noch ernst genommen werden will. Oder aber ob man ihm oder ihr nicht vielmehr eine ideologische Besessenheit nachsagen müsste, zumal man sich ja geradezu als Retterin oder Retter dem Volke anbiedert, wenn man oder frau “als aus der Politik kommende(r) Tabubrecher(in)” daherkommt.

Apropos: Gibt man bei der gleichen Suchmaschine “häusliche Gewalt gegen Männer” ein, so bekommt man 1570 Verweise.

Wie hier bereits häufiger dargestellt wurde, existieren über 100 weltweite, seriöse wissenschaftliche Forschungen, die belegen, dass Männer ebensohäufig Opfer häuslicher Gewalt werden wie Frauen.

Ganz abgesehen von Kindern und alten Menschen, die von Täterinnen misshandelt werden.

Seltsam, nicht?

Ein angebliches Tabu, das lange keins mehr ist, wird benutzt, um eines, das wirklich ein Tabu ist, weiter zu tabuisieren: Die Gewalt von Täterinnen.

Parlamentarische Staatssekretärin Caspers-Merk: Häusliche Gewalt darf kein Tabuthema sein

Besonders betroffen sind Frauen, Kinder, pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderung. Verletzungen als Folge von Gewalt sind in den Notaufnahmen und in vielen Arzt­praxen, beispielsweise bei Hausärztinnen und Hausärzten und in der Gynäkologie, Teil des Arbeitsalltags. In Deutschland haben ca. 40 Prozent aller Frauen ab dem 16. Lebensjahr körperliche oder sexuelle Gewalt erlebt. Das ist das erschreckende Ergebnis einer Repräsentativumfrage in Deutschland.

Gewalt ist noch zu oft ein Tabuthema. Die Bekämpfung von häuslicher Gewalt fordert alle Kräfte und stellt auch an das Gesundheitssystem besondere Anforderungen. Ärztinnen und Ärzte Pflegekräfte aber auch andere an der Versorgung beteiligte Berufsgruppen müssen gut darauf vorbereitet sein, die notwendige medizinische und psycho-soziale Unterstützung zu geben.“Einen weitreichenden Überblick über die Situation in Deutschland bietet das neue Themenheft der Gesundheitsberichterstattung des Bundes „Gesundheitliche Folgen von Gewalt unter besonderer Berücksichtigung von häuslicher Gewalt“.
Es bietet erstmals eine umfassende Bestandsaufnahme mit zahlreichen Daten und Fakten zum Thema Gewalt. Die Folgen von körperlicher oder sexueller Gewalterfahrung sind unterschiedlich. Sie reichen von körperlichen Verletzungen, über psychosomatische Beschwerden und psychische Erkrankungen bis hin zum Tod. Auch Suchterkrankungen werden oft durch Gewalterlebnisse verursacht. Der Anteil der Opfer unter Frauen mit Behinderung wird auf ca. 80 Prozent geschätzt. Auch Kinder und ältere oder pflegebedürftige Menschen sind gewaltsamen Übergriffen oftmals hilflos ausgesetzt. Eine Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit belegt, dass 74 Prozent aller suchterkrankten Frauen seelische, körperliche oder sexuelle Gewalterfahrungen gemacht haben. Diese Personengruppen stehen im Mittelpunkt der zweitägigen Veranstaltung vom Bundesministerium für Gesundheit, der WHO und der Bundesärztekammer in Bonn.

Als eine besondere Form von Gewalt gegen Frauen wird außerdem die weibliche Genitalverstümmlung thematisiert. In Deutschland wie in ganz Europa werden wir in der gesundheitlichen Versorgung zunehmend mit den Folgen weiblicher Genitalverstümmelung konfrontiert. Auf Initiative von Bundesministerin für Gesundheit Ulla Schmidt und der Bundesärztekammer sind 2006 Empfehlungen für Ärztinnen und Ärzte zum Umgang mit Patientinnen nach weiblicher Genitalverstümmelung erarbeitet worden. Die Empfehlungen wurden international in deutscher, englischer und französischer Sprache verbreitet.

BSOZD.com – News | Parlamentarische Staatssekretärin Caspers-Merk: Häusliche Gewalt darf kein Tabuthema sein – Internationales Symposium

Was im Titel noch geschlechtsneutral daherkommt ist zwar eine gnadenlose Übertreibung (Tabu…?) versteigt sich dann aber völlig und verschweigt zum widerholten Male die bereits hundertfach evaluierte Tatsache, dass eben auch Männer und vor allem Kinder Opfer und Frauen häufig Täterinnen sind…
So langsam frage ich mich, wie lange man eigentlich warten muss, bis Tatsachen eben auch  Staatssekretärinnen zur Kenntnis gelangen…, oder eben nicht länger verschwiegen werden.

Frauenrabatt! Sogar bei der Bestrafung von kriminellen Handlungen. Ein Berliner Richter gesteht.

Man stelle sich Folgendes vor: Ein Berliner Richter erklärt in einem Interview, dass er bei gleichen Delikten gegen Männer konsequent mildere Strafen verhänge als gegen Frauen und dass dies auch die meisten seiner Kollegen so täten. Dieser „Männerrabatt“ sei gut und notwendig. Eine Empörungswelle würde durchs Land rauschen.Natürlich verhielt es sich in Wirklichkeit andersherum. Professor Ulrich Vultejus, Richter am Berliner Amtsgericht a. D., hatte im April gegenüber der „Zeitschrift für Rechtspflege“ erklärt, er habe sich in Verfahren gegen Frauen immer wieder gefragt, welche Strafe er gegen einen Mann verhängen würde, und dann „auf diese Strafe abzüglich eines ‚Frauenrabatts’ erkannt. Ähnlich scheinen es auch meine Kollegen zu handhaben.“ Ein „Rabatt“, setzte Vultejus hinzu, sei gerechtfertigt, „weil es Frauen im Leben schwerer haben“.

Gesellschaft: Das geschwächte Geschlecht – Deutschland – FOCUS Online

Ein längst überfälliger Artikel ist nun im Focus erschienen. Ich bin auf das allgemeine Medienecho gespannt, vermute aber, es wird keines geben…
Nicht viele Redaktionen und Journalisten sind so mutig…
Ich lasse mich gern vom Gegenteil überzeugen und wäre dann überrascht.

(Vielen Dank an Peter für den Link)

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Wenn Frauen morden ist es ein Akt der Emanzipation| Nachrichten auf ZEIT ONLINE

Es gibt tatsächlich einige beachtliche Unterschiede. Frauen töten ihre Opfer überwiegend planvoll, heimtückisch und im häuslichen Milieu, Männer hingegen attackieren meistens unmittelbar, häufig im Affektsturm, wenn ein Streit eskaliert. Die wohl bedeutsamste Abweichung ergibt sich jedoch aus der jeweiligen Motivlage. Während Männer größtenteils morden, um ihre Opfer zu beherrschen und zu vernichten, töten Frauen, um sich nicht weiter beherrschen zu lassen. Männer üben Dominanz aus, Frauen indes wollen sich oftmals aus männlicher Beherrschung befreien. Ihnen geht es vornehmlich um Selbstschutz, Selbstachtung und Selbsterhaltung. Insofern hat die weibliche Tötungskriminalität durchaus etwas Emanzipatorisches.

: Kriminalität: Frauen morden anders als Männer | Nachrichten auf ZEIT ONLINE

(Kriminalhauptkommissar und Sachbuchautor Stephan Harbort hat sich mit der weiblichen Seite der Gewaltkriminalität beschäftigt. Sein Fazit: Frauen morden nicht nur seltener, sondern auch mit anderen Methoden als Männer. Ein Interview.)

soso… Soweit ist es also schon gekommen. Ein Mann (Kripobeamter von Beruf) sieht hier nicht nicht rot, sondern Mörderinnen als “Endprodukt” einer gelungenen Emazipation.

Mein Fazit: Manchmal sollte man einfach besser wegschauen , wenn sich Kriminalpolizisten mit sozialpsychologischen Ambitionen als Sachbuchautoren versuchen.

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Emma-Logik: Kindsmörderinnen sind besser als Väter

Auf Emma-Online steht unter der Überschrift: Die Einsamkeit der Mütter:

Sprachlosigkeit. Angst. Verdrängung. Sprachlosigkeit in der Beziehung; Angst vor dem Mann, dem Erzeuger des Kindes; Verdrängung der Schwangerschaft und bevorstehenden Geburt. Fast immer sind es Hausfrauen oder ganz junge Mädchen. Und immer sind sie gnadenlos einsam.

Wird noch nicht klar, worum es geht?

Es geht um tötende Mütter. Zitat:

Bis 1998 galt für solche Fälle der 2001 abgeschaffte § 217, nach dem bei unehe­lichen Kindern der so genannte “Kindsmord”, also die Tötung direkt nach der Geburt, als “erweiterte Abtreibung” mit “nicht unter drei Jahren” bestraft wurde. Heutzutage wird Kindsmord wie der Mord oder Totschlag eines Erwachsenen bzw. eigenständig lebenden Kindes ­bestraft. Nadja N. hat zehn Jahre Gefängnis bekommen.

Genau wie Sabine S. Auch die 40-jährige Wissenschaftlerin, Ehemann Ingenieur, sitzt im Gefängnis. Sie ist Mutter von drei Kindern und redet eloquent und bewusst. Wie also konnte es zu einem solchen Akt der Hilflosigkeit kommen?

“Mein Mann hat gesagt, wenn ich ihm noch einmal eine Schwangerschaft verheimliche, schmeißt er mich raus!” Sabine S. wird wieder schwanger, von ihrem Mann. Es ist keineswegs ein Geheimnis im Ort, dass sie schwanger ist. Und er? “Es ist unwahrscheinlich, dass man eine Schwangerschaft nicht mitbekommt”, sagt sie heute.

Nun wissen wir als Leserin oder Leser viel über die Hintergründe von Frauen, die ihre eigenen Babys umbrachten.

Doch weiter im Text:

Die Psychologin Prof. Anke Rohde glaubt nicht daran. Sie hat hundert Fälle von Kindstötungen im Raum Bonn unter­sucht und sagt: “Das Problem ist ja gerade, dass die Frauen keinerlei Art von Hilfs­angeboten annehmen können. Weil sie das Ganze verdrängen.” Die Not scheint so groß, dass die Frauen keinen Ausweg sehen.

Nun müssen wir realisieren, dass es also nicht an mangelnden Hilfsangeboten für Frauen in unserer Gesellschaft liegt, sondern einfach daran, dass die Kindsmörderinnen die Hilfsangebote und Alles Andere verdrängen. Soweit so klar: Nicht aber für Alice Schwarzer. Sie kommt zum Schluss:

Ein kurzer Prozess könnte die Wiedereinführung des § 217 sein, aber diesmal nicht eingeschränkt auf die Tötung “unehelicher”, sondern für alle Neugeborenen. Der alte § 217, der im 19. Jahrhundert ins Strafgesetzbuch aufgenommen wurde, ging davon aus, dass nur ledige Mütter Probleme haben. Wie wir sehen, ist das ein Irrtum. Doch die juristische Unterscheidung im alten Recht zwischen “Kindsmord” – also der Tötung eines Neugeborenen, direkt nach der Geburt und noch bevor sein Leben beginnt – und der Tötung eines ­bereits eigenständig ­leben­den Kindes oder Erwachsenen war richtig. Es war falsch, diesen Paragraphen ersatzlos abzuschaffen.

Ein neuer § 217 muss her, der diese einsamen und verzweifelten Mütter nicht auch noch für Jahrzehnte ins Gefängnis schickt. Das nutzt nämlich niemandem.

Hmm. Man fragt sich schon, ob dies nun logisch nachvollziehbar ist. Man kann den eben gelesenen Absatz wohl nur verstehen, wenn man weiter liest…

Übrigens: In den meisten Fällen sind die Frauen, die ein Neugeborenes nicht leben lassen, schon Mütter – und fast immer gute Mütter. Doch in der Regel gehen sie dann ins Gefängnis, und ihre Kinder bleiben bei dem Vater zurück. Bei dem Mann, der wegguckt, schweigt, droht. Und in den meisten Fällen auch schlägt.

Ist jetzt alles klar? Ich denke schon.