Urteil revidiert: Mutter ist Täterin

Das Zuger Obergericht verurteilte heute eine 36-jährige Frau, weil sie vor fünf Jahren ihre Tochter erstickte. Noch letzten Frühling war die Täterin freigesprochen worden. …
In erster Instanz war die Frau im Frühling 2008 freigesprochen worden. Das Strafgericht kam zum Schluss, die Indizien reichten für eine Verurteilung nicht aus, und es entschied nach dem Prinzip «im Zweifel für die Angeklagte». Die Staatsanwaltschaft zog den Fall weiter.

Falschaussagen der Angeklagten

Das Obergericht entschied nun am Dienstag gegen die Angeklagte, weil sie falsche Aussagen gemacht hatte und Details zu einem Zeitpunkt wusste, zu dem sie selbst den Ermittlern noch nicht bekannt waren.

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Im Prozess um den fünffachen Kindsmord im belgischen Nivelles hat das Gericht die angeklagte Mutter zu lebenslanger Haft verurteilt.

Es ist schon erstaunlich, in welcher Offenheit hier nicht nur über den Fall selbst, sondern auch über die Tricks berichtet wird, mit denen diese Täterin versucht hat, die Verantwortung für ihre Tat zu delegieren. Wir sind gespannt, wann dieses Beispiel einer Rechtsprechung Schule macht, das man auch als Normalsterblicher noch nachvollziehen kann und als “gerecht” empfindet.

Zuvor hatten die Geschworenen die Frau für voll schuldfähig erklärt, weshalb sie weder freigesprochen noch in die Psychiatrie eingewiesen werden konnte. Geneviève L., die bis zur Tat als gute Mutter galt, hatte im Februar 2007 ihre fünf Kinder der Reihe nach mit einem Messer getötet.

Der Richter bezeichnete die Taten als “Akte extremer Gewalt”. Sie seien als “besonders abscheulich” zu werten, denn die drei bis 14 Jahre alten Kinder hätten große Qualen durchlitten – sie hätten gespürt, dass ihnen der Tod bevorstehe. Das Gericht urteilte zudem, die Angeklagte habe “ungerechtfertigt” die Verantwortung für ihre Taten auf andere Menschen abwälzen wollen, beispielsweise auf ihren Mann. Dieser war zum Tatzeitpunkt auf Reisen. L. hatte ihn beschuldigt, ihre Depressionen vor den Morden ignoriert zu haben.

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4jährige Tochter aus “Überforderung” getötet

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Foto: Stuttgarter Zeitung

Stuttgart – Mit Entsetzen haben Experten auf die grausame Kindstötung in Stuttgart reagiert. Eine 33-jährige Mutter aus Feuerbach hatte am Freitag ihre vierjährige Tochter von der Inselbrücke gestoßen. Gegen die Frau ist Haftbefehl wegen Mordes erlassen worden.

Die Mutter räumte gegenüber der Polizei ein, ihre Tochter aus Verzweiflung von der 5,50 Meter hohen Inselbrücke ins nur fünf Grad kalte Wasser geworfen zu haben. Sie sei bereits seit der Geburt mit der Erziehung überfordert gewesen. Wie die Polizei feststellen konnte, lebte die Frau mit ihrer Familie “in geregelten Verhältnissen”, so Pressesprecherin Sibylle Ahlborn. In der Familie sei sogar ein gewisser Wohlstand vorhanden, heißt es. Das vierjährige Mädchen war das einzige Kind.

Bis hierher wird der Fall von Seiten der STUTTGARTER ZEITUNG ja noch relativ parteilich für das tote Kind beschrieben. Doch im weiteren Verlauf der Berichterstattung wird deutlich, wie “politisch korrekt” argumentiert werden muss:

Auf die Frage, warum Mütter ihre Kinder töten, gibt es keine einfachen Antworten. In vielen Fällen liegt eine chronische Überlastung zugrunde, es kann sich aber auch um eine psychische Erkrankung handeln. “Man kann wohl von einer Kurzschlussreaktion ausgehen”, sagt beispielsweise Walter Raible vom Stuttgarter Weraheim, das mit seiner Babyklappe verzweifelten Mütter in Notsituation weiterhilft. “Es ist keine Schande, eine Überforderung bei der Erziehung zuzugeben”, sagt Raible, “nur trauen sich viele Frauen nicht, Hilfe zu holen.”

Während sich ansonsten viele  psychosoziale Fachkräfte  geradezu zwanghaft auf die Unterschiedlichkeit der Sozialisations-Bedingungen von Frauen und Männern versteifen, geschieht hier auf einmal fast eine Umkehr und Verdrehung der Tatsachen..

“Viele Frauen trauen sich nicht, Hilfe zu holen” – eine solch völlig abstruse Beschreibung über genau jene Hälfte der Bevölkerung, für deren Unterstützung fast der gesamte soziale Bereich zielorientierte Angebote macht,  kann nur dann wirklich Sinn machen, wenn es darum geht, eine Täterin von jeder Schuld freizusprechen. Es ist fast müßig darüber nachzusinnen, wie der Artikel wohl aussehen würde, wenn der Vater das Kind umbebracht hätte.

Es wäre sehr unwahrscheinlich, dass in derart einfühlsamer Weise über die Unfähigkeit der Männer berichtet würde, sich Hilfe zu holen.

Frau wirft Baby bei McDonald’s in den Müll

In Frankreich hat eine Mitarbeiterin von McDonalds’s bei der Arbeit ein Baby auf die Welt gebracht und es danach in den Müll geworfen.

Das Kind sei am Sonntagabend tot in einem Restaurant der Fastfood-Kette im nordfranzösischen Epinal gefunden worden, bestätigten die Justizbehörden einen Bericht der Zeitung „Le Parisien“…. Die 28-Jährige war demnach zuvor in dem Restaurant zusammengebrochen; Ärzte stellten darauf fest, dass sie gerade eine Geburt hinter sich hatte. Das Kind wurde darauf in einem Abfalleimer gefunden – die Nasenlöcher und den Hals mit Toilettenpapier verstopft.

Kriminalität: Frau wirft Baby bei McDonald’s in den Müll – Nachrichten Vermischtes – WELT ONLINE

ohne weiteren Kommentar!

Kann eine Frau “in guter Absicht” ihren Sohn umbringen?

Ja! Zumindest nach Aussagen der Staatsanwältin, die den Fall behandelt und damit die Anklage vertritt…

Unser Fazit: Frauen helfen Frauen, eben auch dann, wenn es um die Bagatellisierung eines Mordes geht.

Bisher dachte ich immer, dass ein Umbringen eines Menschen aus Geldgründen gleichzusetzen ist mit den sogenannten niederen Beweggründen für eine solche Tat. Doch da habe ich mich wohl in der Rechtsprechung getäuscht…

Die Zeit und Genderama berichten.