Das Zuger Obergericht verurteilte heute eine 36-jährige Frau, weil sie vor fünf Jahren ihre Tochter erstickte. Noch letzten Frühling war die Täterin freigesprochen worden. …
In erster Instanz war die Frau im Frühling 2008 freigesprochen worden. Das Strafgericht kam zum Schluss, die Indizien reichten für eine Verurteilung nicht aus, und es entschied nach dem Prinzip «im Zweifel für die Angeklagte». Die Staatsanwaltschaft zog den Fall weiter.Falschaussagen der Angeklagten
Das Obergericht entschied nun am Dienstag gegen die Angeklagte, weil sie falsche Aussagen gemacht hatte und Details zu einem Zeitpunkt wusste, zu dem sie selbst den Ermittlern noch nicht bekannt waren.
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