Es ist schon erstaunlich, in welcher Offenheit hier nicht nur über den Fall selbst, sondern auch über die Tricks berichtet wird, mit denen diese Täterin versucht hat, die Verantwortung für ihre Tat zu delegieren. Wir sind gespannt, wann dieses Beispiel einer Rechtsprechung Schule macht, das man auch als Normalsterblicher noch nachvollziehen kann und als “gerecht” empfindet.
Zuvor hatten die Geschworenen die Frau für voll schuldfähig erklärt, weshalb sie weder freigesprochen noch in die Psychiatrie eingewiesen werden konnte. Geneviève L., die bis zur Tat als gute Mutter galt, hatte im Februar 2007 ihre fünf Kinder der Reihe nach mit einem Messer getötet.
Der Richter bezeichnete die Taten als “Akte extremer Gewalt”. Sie seien als “besonders abscheulich” zu werten, denn die drei bis 14 Jahre alten Kinder hätten große Qualen durchlitten – sie hätten gespürt, dass ihnen der Tod bevorstehe. Das Gericht urteilte zudem, die Angeklagte habe “ungerechtfertigt” die Verantwortung für ihre Taten auf andere Menschen abwälzen wollen, beispielsweise auf ihren Mann. Dieser war zum Tatzeitpunkt auf Reisen. L. hatte ihn beschuldigt, ihre Depressionen vor den Morden ignoriert zu haben.

