Täterinnen bei häuslicher Gewalt

 

Bild:copyright: WDRWie notwendig ein Beratungsangebot für Täterinnen bei häuslicher Gewalt ist, lässt sich nicht zuletzt anhand der Anfragen von Klientinnen in den auf Täterarbeit spezialisierten Beratungsstellen bereits erahnen bzw. direkt ablesen.

Weshalb diese Notwendigkeit jedoch in der politischen Landschaft nicht so recht für diskussionswürdig erachtet wird, ist in bemerkenswert präziser Weise hier dargelegt.

Im Artikel von Prof. Dr. Dr. Michael von Bock erfahren wir zum einen, wozu das Tabu bezüglich weiblicher Täterinnenschaft bei häuslicher Gewalt “nötig” ist und weshalb es offenbar gerade Politiker(innen) schwer fällt, Frauen auch als Täterinnen und Männer eben auch als Gewaltopfer zu sehen.
Offenbar werden Täterinnen bei häuslicher Gewalt in den Köpfen vieler noch allzu häufig mit obenstehender Karikatur (©WDR) gleichgesetzt und so als schli(e)chter Scherz missdeutet.

Zitat:Häusliche Gewalt – Die Wahrheit dazu
Mainz, 06.09.2007: Von Prof. Dr. Dr. Michael Bock
Lehrstuhl für Kriminologie, Jugendstrafrecht, Strafvollzug und Strafrecht an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Häusliche Gewalt wird von den Opfern oft als noch bedrückender und demütigender empfunden als die Gewalt unter Fremden. Man fühlt sich ihr noch hilfloser ausgeliefert, möchte wegen ambivalenter Gefühle die verletzende Person nicht verlieren und hofft darauf, daß doch noch alles gut werden wird. Deshalb ist es richtig, daß dieses Problem auf die kriminalpolitische Tagesordnung gekommen ist.

Um so schlimmer freilich, daß sich dieses Themas partikulare Interessen bemächtigt haben. Die aktuellen Projekte zur Bekämpfung häuslicher Gewalt kennen trotz vordergründig geschlechtsneutraler Bestimmungen nur Männer als Täter und Frauen als Opfer. Sie sehen mehr Kontrolle oder Strafe nur für Männer vor und mehr Hilfe und Schutz nur für Frauen. Männer und alte Menschen, die Opfer weiblicher Gewalt werden, haben keine Chance, Kinder nur, wenn zufällig der Vater prügelt.

In der ersten und zweiten Lesung des sogenannten „Gewaltschutzgesetzes“ im Bundestag wurde dies wieder an den Stellungnahmen der maßgeblichen Frauenpolitikerinnen deutlich. „Der Schläger geht, die Geschlagene bleibt“ war das Motto.
In zahllosen Initiativen der einschlägigen Länderministerien, der kommunalen Präventivräte oder auch rein privater oder kirchlicher Vereine wird das Thema „häusliche Gewalt“ auf diese Weise behandelt.

Die Ächtung männlicher Gewalt und die Entfernung von tatsächlich oder vermeintlich gewalttätigen Männern aus ihren Wohnungen ist längst Gegenstand einer breiten gesellschaftlichen Kampagne. In Baden-Württemberg werden im Stil von Sportnachrichten immer neue Rekorde in der Zahl von „Roten Karten“ – so die populäre Bezeichnung für die polizeirechtliche Maßnahme des Platzverweises – gemeldet. Die Zeiten, in denen Polizei und Gerichte in Fällen häuslicher Gewalt abgewiegelt oder nur sehr zögerlich reagiert haben, gehören längst der Vergangenheit an – solange es um Männer geht!

Warum aber überhaupt dieses Auseinanderdividieren von Tätern und Opfern nach Geschlecht?

Es wird behauptet, dies entspreche der empirischen Wirklichkeit. Männer seien tatsächlich die Täter und Frauen die Opfer. Doch der internationale Forschungsstand lehrt etwas anderes. Repräsentative Befragungen belegen es überdeutlich und in großer Zahl: schwere physische Gewalt zwischen Partnern ist zwischen Männern und Frauen ungefähr gleich verteilt. Nur Studien, die sich auf das selektive Material öffentlich registrierter Fälle verlassen und damit methodisch in die Falle des Dunkelfeldes tappen, finden mehr Frauen als Opfer und mehr Männer als Täter. Aber auch dies klärt sich leicht auf. Männer verlieren, wenn sie als Opfer weiblicher Gewalt an die Öffentlichkeit gehen: mindestens ihr Gesicht und ihre Selbstachtung, falls man ihnen überhaupt glaubt.

Frauen gewinnen hingegen: Aufmerksamkeit, materielle und emotionale Unterstützung, die Wohnung, bessere Chancen in allen familienrechtlichen Auseinandersetzungen. Und ein Problem, irgendwen von ihrem Opferstatus zu überzeugen, haben sie auch nicht. Kein Wunder also, daß Studien über öffentlich registrierte Fälle eine geschlechtsspezifische Schlagseite haben, während die Studien mit unausgelesenen Stichproben Licht bringen, wie es sich tatsächlich verhält.
Inzwischen liegen erstrangige wissenschaftliche Arbeiten vor, in denen die entsprechenden Studien methodisch hinterfragt, kritisch gewürdigt und bezüglich der Haupttendenz der Ergebnisse zusammengefaßt werden. Der britische Wissenschaftler John Archer (Sex differences in aggression between heterosexual partners: A meta-analytic review; Psychological Bulletin 2000, S. 651-680) kommt dabei zu folgenden Befunden:

Aggressives Verhalten legen Frauen und Männer nahezu gleich häufig an den Tag. Meßmethoden, Art und Größe der Stichproben sowie einige sonstige Unterschiede der in die Analyse einbezogenen insgesamt 82 Untersuchungen bewirkten nur geringe Abweichungen von diesem Gesamtbefund. Bei den wahrgenommenen Verletzungen gibt es ein leichtes Übergewicht für die Frauen (bei einer Gesamtberechnung 62% der Fälle). Aus Deutschland ist allein die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ) herausgegebene Untersuchung (Wetzels, Peter u. a.: Kriminalität im Leben alter Menschen, 1995) bekannt geworden. Sie nennt Opferzahlen von 246.000 Frauen und 214.000 Männern.
Oft sind es beide Partner, die Gewalt anwenden. Schwere physische Gewalt ist meist nur das Ende einer langen Kette von Eskalationen und wechselseitigen psychischen und verbalen Demütigungen und Verletzungen. Dieser Befund stellt die etwas bequeme Rückzugsposition in Frage, immerhin bekämpfe man mit der männlichen Gewalt die Hälfte der Gewalt.

Denn an diesen Verhaltensmustern von Frauen und Männern läßt sich nachhaltig nur etwas verändern, wenn die gemeinsame „Geschichte“ dieser konfliktreichen Beziehungen auch gemeinsam bearbeitet wird. Alle konstruktiven Formen von kommunikativer Konfliktlösung, von Therapie oder Mediation werden jedoch von vornherein im Keim erstickt, wenn einem der beiden Konfliktpartner, nämlich der Frau, ein rechtliches Instrumentarium in die Hand gegeben wird, mittels dessen sie nicht nur völlig risiko¬los und wirksam den „störenden“ Partner enteignen und loswerden, sondern vor allem eine einseitige Rollenverteilung zwischen einem bösen Täter und einem guten Opfer rechtlich und sozial verbindlich machen kann. Dies aber bewirkt nichts als eine verständliche Verhärtung auf seiten des zu unrecht als allein schuldig stigmatisierten Mannes und zu einer Verdrängung oder Verharmlosung des eigenen Anteils an der Gewaltgeschichte auf seiten der allein als Opfer umsorgten Frau. Sind Kinder vorhanden, so werden sie bei ihren Eltern keine Verhaltensänderung erleben, die eventuell noch die schon durch Gewalterlebnisse angerichteten Schäden kompensieren könnten. Gehen die beiden gewalttätigen Partner neue Partnerschaften ein, wiederholen sich dieselben Mechanismen, weil durch die Maßnahmen des Gewaltschutzgesetzes nur Siegerinnen und Verlierer produziert werden, aber keine in Lernprozessen gewachsenen Partner.

Es geht aber gar nicht nur um Männer und Frauen, sondern auch um Kinder und Senioren. Ist erst einmal häusliche Gewalt als männliche Gewalt identifiziert, wird dadurch verschleiert, daß bei der Gewalt gegen Kinder und Senioren Frauen sogar stärker beteiligt sind als Männer. Das Argument, Frauen seien auch häufiger mit der Erziehung und der häuslichen Pflege befaßt, mag ebenso richtig sein wie der Umstand, daß oft Überforderung der Grund für Kindesmisshandlung und die Gewalt gegen ältere Menschen ist, nur ändert sich dadurch an den Fakten und am Interventionsbedarf nichts.

Bei Männern hingegen werden Belastungs- und Stressargumente überhaupt nicht genannt und nicht gehört. Die Gewalt erscheint hier als das frei gewählte Böse.
Angesichts des internationalen Forschungsstandes wird die Einseitigkeit und Lückenhaftigkeit der derzeitigen Gewaltschutzpolitik offensichtlich. Es drängt sich dann allerdings die Frage auf, wieso man das Offensichtliche nicht zur Kenntnis nehmen will. In der Begründung ihres Gesetzesentwurfs schweigt sich die Bundesregierung komplett aus, was nur den Schluß zuläßt, daß sie entweder sträflich ignorant ist oder eine bewußte Desinformationspolitik betreibt. Als Sozialwissenschaftler ist man in solchen Fällen gewohnt, zu fragen: cui bono?

Die Antwort ist einfach. Es gibt Status, Geld und Stellen zu verteilen im Kampf gegen die häusliche Gewalt, einschließlich der notwendigen Begleitforschung. Das Monopol von Frauen auf den Opferstatus spiegelt sich in der Bezeichnung von Ministerien, in Spezialabteilungen bei der Polizei und der Staatsanwaltschaft, in Arbeitsgruppen der Präventivräte, in Abteilungen der Kirchen und der Freien Träger wider. Es ist der Frauenbewegung gelungen, die Definitionsmacht über ein soziales Problem zu erringen und die Sozialpolitik in diesem Sinne ideologisch und institutionell zu imprägnieren. Nicht nur Geld, ganze Identitäten hängen inzwischen von diesem Monopol ab, denn ohne dieses würden aus „Expertinnen“ Interessenvertreterinnen, auf den Glanz des „Helfens“ fiele ein häßlicher Schatten, wenn man es den meisten Opfern vorenthält und die solidarischen Frauennetzwerke kämen in den Geruch von Filz und Basenwirtschaft. Deshalb muß dieser Monopolstatus verteidigt werden und deshalb ist die Wahrheit so bedrohlich.
Aber wie kann das funktionieren? Wie kommt es, daß im Medienzeitalter und in einer wissenschaftlichen Zivilisation erfolgreich die Wahrheit verschleiert werden kann?

Das gelingt nur bei den großen Tabus einer Zeit, bei den tief verankerten Mythen und Vorurteilen, gegen die Informationen und Aufklärung machtlos sind. Bei Dogmen, an denen „kontrafaktisch“ festgehalten wird. Und auf diesem Felde bewegen wir uns leider auch im Falle der häuslichen Gewalt. Die Ikone der helfenden, gütigen Mutter kann nicht beschädigt werden, weil das nicht sein darf.
Man erkennt dies an der Dramaturgie des Tabubruchs. Die erste Reaktion ist das spontane Negieren: „das glaub‘ ich nicht“, „das kann gar nicht sein“, „Frauen sind doch viel schwächer“! Wenn der Tabuverletzer die Stirn hat, weiterhin Ergebnisse und Fakten zu präsentieren, muß das Tabu anders geschützt werden. Etwa durch Witze und gequältes Lachen. Der Tabuverletzer soll mitlachen. Nur ein Scherz am Rande wäre es dann gewesen. Wenn dieser es aber nicht so witzig findet, wenn viele Gewalt¬opfer ohne Schutz und Hilfe bleiben, bleibt nur noch die Möglichkeit, ihn persönlich als Zyniker, als Frauenhasser oder heimlichen Mittäter zu marginalisieren, damit nicht mehr zählt, was er sagt.

Es sind Frauen und Männer, die so reagieren. Parteiübergreifend und öffentlich-rechtlich ausgewogen. Männer in vermeintlicher Ritterlichkeit oft noch eifriger und eifernder. „Männer gegen Männergewalt.“ In den nicht zu leugnenden Fällen weiblicher Gewalt haben die Männer „es verdient“, ist dann zu hören. Dieses Stereotyp bedienen auch viele Filme und Werbespots, in denen es „verdiente“ Ohrfeigen und Tritte für Männer hagelt. Ganz ähnlich wie man früher vergewaltigten Frauen vorhielt, sie seien Schlampen, hätten es provoziert oder sogar noch Spaß daran gehabt, fürchten Männer heute eine sekundäre Viktimisierung. Nach der primären Viktimisierung, der eigentlichen Opfererfahrung zu Hause erleben sie eine zweite Verletzung in Form von öffentlicher Degradierung: am Stammtisch, vor Gericht, im Fernsehen. Sie sind Weicheier, Pantoffelhelden und sofort im Verdacht, durch eigenes Fehlverhalten plausible Gründe geliefert zu haben.
Das ist die geistige Wand, gegen welche die meisten männlichen Gewaltopfer nicht laufen wollen. Doch mit ihrem Schweigen verfälschen diese Männer erneut die Statistik der öffentlich registrierten häuslichen Gewalt, von der die „Expertinnen“ wieder empört berichten und neue Maßnahmen fordern können. Und so reproduziert sich eine kriminalpolitische Kampagne, bei der die Stillen im Lande und die wirklich Schwachen leer ausgehen. Das neue Gewaltschutzgesetz wird diese Schieflage zementieren. Allein die Anschuldigung der Drohung von Gewalt gegen die Frau oder die Kinder soll genügen, den Mann der Wohnung zu verweisen und er wird sich hinterher gegen eine anders lautende Normalitätsvorstellung vor Gericht nicht durchsetzen können. Eine „Erstschlagswaffe“ hat ein Gutachter deshalb das Gesetz genannt. Der mit einem Verfahren nach diesem Gesetz überzogene Mann wird – ganz gleich wie es am Ende ausgeht – nicht nur das Sorge- und das Umgangsrecht verlieren, sondern auch Achtung und Liebe seiner Kinder, denn es gibt neben dem Vorwurf des sexuellen Mißbrauchs kein besseres Mittel, den „bösen“ Vater als die Quelle allen Übels hinzustellen, als wenn man sogar die Polizei braucht, um sich vor ihm zu schützen.

Autor: Prof. Dr. Dr. Bock zitiert bei Umweltjournal.de

 

Was meinen Sie: Würde einer Frau Professorin bei politischen Sachverständigenanhörungen wohl eher geglaubt als Herrn Professor Bock?

“Täterinnen” bei Google

Gibt man unter der Suche das Wort “Täterinnen” bei “Google” ein, so findet man zur Zeit ca. 129000 Einträge.

Ein grosser Teil der ersten 250 Einträge bezieht sich – bemerkenswerter Weise -  auf die weibliche Täterschaft bei sexuellen Übergriffen auf Kinder, so wie ein etwas kleinerer Teil auf Täterinnen während der Nazi-Herrschaft.

Im Rahmen der Recherche bin ich in der zweiten Kategorie auf einen sehr aufschlussreichen Artikel von “Conne Island” einem selbstverwalteten Jugend-Kulturzentrum in Leipzig-Connewitz, gestossen, der sich mit der Auseinandersetzung der zweiten Frauenbewegung mit dem Themengebiet weiblicher Gewalt auseinandersetzt.

Obwohl das “tausendjährige Reich” bereits seit über 60 Jahren vom Erdboden verschwunden ist, haben Forscherinnen offenbar auch heute noch Probleme, sich mit der Begrifflichkeit von weiblicher Täterschaft zu identifizieren.

Hier finden sie den Artikel: “Die Hälfte der Schuld den Frauen” .

Gendermainstreaming und Gewaltberatung

Ein Vortrag von Sabine Seifert-Wieczorkowsky anlässlich einer Contour-Tagung im Februar 2007

Im Rahmen der Entwicklung der Täterinnenarbeit beschreibt die Autorin den gesellschaftspolitischen Hintergrund der Wahrnehmung von “Gewalt von Frauen allgemein”, und fordert ein Umdenken weg von den plakativen Klischees: Männer sind Täter und Frauen sind Opfer.

Hier der Artikel in leicht gekürzter Fassung :

Ein Wort vorweg, bevor die Inhalte des Gender Mainstreaming beleuchtet werden:

Gender Mainstreaming kann, darf und soll die Frauenförderung auf keinen Fall ersetzen.

Gender ist eine Strategie, um Geschlechterungerechtigkeiten aufzudecken und zu beheben. Z.B. stellt Gender fest, dass Mädchen, die nicht Fußball spielen, ihr Volleyballfeld im Stadtpark bekommen (wo Jungen selbstverständlich ihren Bolzplatz haben). Frauenförderung setzt sich dafür ein, dass Mädchenfußball mit in die Lehrpläne aufgenommen wird und dass örtliche Fußballvereine Mädchenmannschaften aufbauen.
Die UN-Weltfrauenkonferenz in Peking 1995 ist ein Meilenstein in der Geschichte der internationalen Frauenpolitik und war weltweit Auslöser für zahlreiche staatliche Initiativen für mehr Gleichstellung und Gleichberechtigung der Geschlechter. Die Aktionsplattform von Peking verkörpert einen historischen Konsens, der von 189 Staaten unterzeichnet wurde.

2 Jahre später entsteht der so genannte Amsterdamer Vertrag (1997). Hier verpflichten sich die EU Mitgliedsstaaten darauf, „Ungleichheiten zu beseitigen und die Gleichstellung von Männern und Frauen zu fördern”.

In Deutschland ist das Konzept Gender Mainstreaming in einem Kabinettsbeschluss vom Juni 1999 verankert worden, in dem sich die Bundesregierung verpflichtet, die Gleichstellung von Männern und Frauen zum durchgängigen Leitprinzip und zur Querschnittsaufgabe ihres Handelns zu machen.

Was heißt das nun aber nach dem wir die politischen Zusammenhänge geklärt haben?

Gender Mainstreaming bedeutet, laut Bundesfrauenministerium, bei allen Vorhaben die unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern von vornherein und regelmäßig zu berücksichtigen, da es keine geschlechtsneutrale Wirklichkeit gibt.

“Gender” bezeichnet die gesellschaftlich, sozial und kulturell geprägten Geschlechtsrollen von Frauen und Männern. Diese sind – anders als das biologische Geschlecht – erlernt und damit auch veränderbar.

Mainstreaming bedeutet, dass eine bestimmte inhaltliche Vorgabe, die bisher nicht das Handeln bestimmt hat, nun zu einem wichtigen Bestandteil bei allen Vorhaben gemacht wird. Durch die Ausrichtung an den Lebensrealitäten beider Geschlechter wird die Wirksamkeit der Maßnahmen und Vorhaben erhöht, da sie pass- und zielgenauer werden.

Ein Beispiel dazu:

Meistens ist es so, dass Frauen kleinere Hände als Männer haben. Diesen augenscheinlich kleinen Unterschied zu beachten, kann im PolizistenInnenalltag lebensrettend sein. Jüngst musste das nordreihein- westfälische Innenministerium für seine 43.000 Polizistinnen und Polizisten neue Dienstwaffen anschaffen. Eine Reihe in Frage kommender Waffen wurden verschiedenen Tests unterzogen und da die Gleichstellungsbeauftragte, Frau Jutta Ben Lasfar, mit über die Testreihen wachte, nahmen neben Polizisten auch Polizistinnen daran teil.

In vielen Fragen waren sich die Tester und Testerinnen einig, allein bei der Handhabung des Griffsstücks unter der Fragestellung “Lässt sich der Magazinhalter mit dem Daumen der Schusshand erreichen” klafften die Ergebnisse auseinander.

Angeschafft wurde eine Dienstpistole mit einem Griff der flexibel vergrößert oder verkleinert werden kann. Und darüber haben sich nicht nur die Frauen gefreut, sondern auch die Männer mit kleineren Händen.

(verg. EMMA Juli/Aug. 2007, Chantal Louis)

Die Wirksamkeit der Maßnahme und deren “Passgenauigkeit” muss, so meine ich, nicht mehr besonders erwähnt werden.

Stereotype Geschlechterrollen, im privaten wie im öffentlichen Raum sollen durch die Genderstrategie hinterfragt, im emanzipatorischen Sinne verändern und Gender als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe betrachtet werden.

Gender Mainstreaming sollte explizit verstanden werden als Befreiung von traditionellen Geschlechterrollen. Der Mythos der Geschlechterneutralität politischer und unternehmerischer Maßnahmen und Entscheidungen, hat keinen Platz mehr!

Seit dem 01.01.2007 haben wir das Elterngeld für 14 Monate, so dass einer partnerschaftlichen Teilung der Erwerbsarbeit, der Kindererziehung und der Hausarbeit hierzu Lande nichts im Wege steht.

Und trotzdem bleiben bis zum 6. Lebensjahr zum überwiegenden Teil die Frauen zu Hause. Immerhin fühlen sich 90% der Manager zerrissen, soll heißen auf der einen Seite der Familienanspruch und auf der anderen Seite die beruflichen Anforderungen. Haupthindernis in Deutschland für die Inanspruchnahme von Elternzeit/ Teilzeitarbeit ist der präsenzorientierte Leistungsbegriff, d.h. Leistung als physische Präsens am Arbeitsplatz hinter der sich das Vorurteil und die Erwartung verbirgt: “Der Mann ist sein Beruf”. Haus- und Familienarbeit gilt nicht als Arbeit.

Einige Fakten dazu:
  • 52,3 % aller Paare leben das Modell: der Mann arbeitet Vollzeit und die Frau ist nicht erwerbstätig.
  • Aber nur 5,7% der Paare wünschen sich diese Konstellation.

Jedoch: Wunschvorstellung ist, das 77 % der Männer gerne weniger arbeiten möchten.

  • Würde dieser Wunsch in die Realität umgesetzt werden, könnten Frauen und Männer davon profitieren.
  • Umfrageergebnisse über einen Zeitraum der letzen 10 Jahre beinhalten: Frauen verbringen inzwischen 329 Min. weniger täglich für Haus-/ und Familienarbeit, Männer 28 Minuten mehr.
  • Frauen verbringen 56 Min. täglich weniger für die Kinderbetreuung, Männer 36 Min. mehr.
  • die Erwerbszeit bei Männern ist trotz der gestiegenen Zeit für Familie, Haushalt und Kinderbetreuung gleich geblieben, sie verbringen jedoch weniger Zeit für Hobby und Freizeit. Während Frauen eine tägliche Arbeitszeitreduzierung für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bevorzugen, möchten Väter lieber eine Reduktion der Arbeitszeit in größeren Blöcken, d.h. eine Flexibilisierung der Wochenarbeitszeit

Väterpolitik zu leben, bedeutet keine neuen Normative aufzubauen, sondern Maßnahmen am “realen Leben” von Männern anzusetzen.

(vergl. Vortrag “Auch Männer haben ein Vereinbarkeitsproblem”, Dr. Döge, Institut für anwendungsorientierte Innovations- und Zukunftsforschung)

 

fuellerpfeil11.jpgEin Beispiel:

Der Arbeitsmarkt in Europa ist im Umbruch begriffen, wodurch sich auch die Erwerbs- und Berufsbiographien der einzelnen Männer und Frauen verändern.

Besonders Männer sind von dieser Veränderung betroffen, da das bislang unhinterfragte „Normalerwerbsmodell” (Vollzeit, kontinuierliche Beschäftigung über den gesamten Lebenslauf, Familienernährer-Rolle) seltener wird. Neue flexible Formen von Arbeit und mehrfach unterbrochene Erwerbsverläufe (z.B. Arbeitslosigkeit) werden der „Normalfall der Zukunft” für Männer.

Welche adäquaten Möglichkeiten der Bewältigungsstrategien stehen Männern hier zur Verfügung, auch im Hinblick auf eine Neuverteilung von Erwerbs – und Familienarbeit zwischen den Geschlechtern? Dafür ist es erforderlich sich mit der zukunftsweisenden gesellschaftlichen Entwicklungen von Kindern- und Familienfreundlichkeit sowie Geschlechtergerechtigkeit auseinander zu setzen.

Welche Auswirkungen das, unter anderem, auf die männliche Gesundheit hat wissen wir unlängst:

Bis zum Alter von 65 Jahren sterben Männer, im Vergleich mit dem weiblichen Geschlecht

  • 5 mal häufiger am Herzinfarkt
  • 3 mal häufiger an Verkehrsunfällen
  • 3 mal häufiger an Aids
  • 3 mal häufiger an Lungenkrebs
  • 3 mal häufiger an Suizid
  • 2 mal häufiger an Leberzirrhose

Foto von Pixelio.deMann sein in unserer Gesellschaft, scheint ein Risikofaktor zu sein. Dies belegt auch sehr eindeutig die Klosterstudie, von Prof. Dr. Marc Luy. Von 1890 bis 1995 wurde die Lebenserwartung von ca. 11.000 Mönchen und Nonnen aus 11 bayrischen Klöstern miteinander und mit der allgemeinen Bevölkerung verglichen. Die Durchführung der Studie erfolgte in Klöstern, da dort identische Tagesabläufe unter Männern und Frauen bestehen und Risikofaktoren wie Zigaretten, Alkohol und beruflicher Stress auszuschließen sind.

Resultat: Die Lebenserwartung der Mönche und Nonnen war nahezu gleich, d.h. das durchschnittliche Lebensalter unterschied sich nur noch um 1 Jahr, statt um 6 Jahre wie bei der Gesamtbevölkerung (Frauen ca. 82 Jahre / Männer ca. 76 Jahre) .
Prof. Dr. Luy meint dazu “Dass Frauen statistisch länger leben als Männer, ist also nicht naturgegeben, sondern offenbar beeinflussbar.”

(…)

Wobei an dieser Stelle nicht außer Acht gelassen werden darf, dass Frauen auch rauchen und arbeiten, jedoch erst im gleichen Maße wie die Männer seit der Generation der heute 30- 40 jährigen. (vergl. Klosterstudie, Prof. Dr. Marc Luy, Uni Rostock)

 

Die geschlechtsneutrale Betrachtungsweise im Gesundheitswesen hat auf beiden Seiten der Geschlechter gesundheitliche “Schäden” angerichtet.

pfleilrechtsdunkel.jpgEs gibt Krankheiten, die eher als Männerkrankheiten wahrgenommen und dementsprechend auch behandelt werden, z.B. der Herzinfarkt. Das hat zur Folge, dass sich Ursachenforschung und die Erprobung von neuen Therapieformen zum überwiegenden Teil an Männern ausgerichtet waren und zum größten Teil auch immer noch sind. Der spezifische Krankheitsverlauf bei Frauen, mit seinem zum Teil andersartigen Symptomen, blieben aufgrund dessen lange Zeit unbekannt. Dementsprechend wurden auch keine neuen Heilmethoden entwickelt. Bei Frauen wurden Herzinfarkte deshalb oft nicht rechtzeitig diagnostiziert und behandelt mit der Folge, dass Frauen öfter an Herzinfarkten starben als Männer, obwohl diese öfter daran erkrankten.

(vergl. Bundesministerium für Senioren, Frauen und Jugendliche)

Was hat Gender Mainstreaming nun mit Gewaltberatung zu tun?

fragezeichen.jpgEs hat die Konsequenz, dass Gender Mainstreaming den Blick öffnet auf die Vielfalt der Individuen mit ihren jeweils spezifischen Stärken und Schwächen.
„Jede Option für alle” ist hierbei die innere Haltung, die den Zugang zu neuen Geschlechterrollen sowohl von Männern als auch von Frauen ermöglichen soll. Stereotype Rollenzuschreibungen, gesellschaftliche Klischees und eigene geschlechtsspezifische Vorurteile werden durch die gendersensible Haltung aufgedeckt und haben somit ihre immanente Macht verloren.

(…) Gender meint die Aufdeckung und Infragestellung des „sozialen Geschlechts”, die Überformung mit Eigenschaften und Verhaltensweisen die stereotypisiert werden.

Männer und Frauen sind in sich verschieden. Herkunft, kultureller Hintergrund, Temperament, Alter, Schichtzugehörigkeit, körperliche Behinderung, Befähigung, sexuelle Orientierung und vieles mehr, sind Dimensionen menschlicher Vielfalt. Möglichst genaue Differenzierung in der Ansprache der jeweiligen Zielgruppen sind somit notwendiger Bestandteil einer gendersensiblen Angebotspalette in der Gewaltberatung.

Mit dieser Haltung, der genderorientierten Gewaltberatung, können wir uns auch dem Themenbereich der Gewaltausübung durch Frauen nähern. Dies setzt eine innerliche Bereitschaft voraus, sich kritisch mit den bisherigen Erkenntnissen auseinander zusetzen, Frauen nicht nur in der Position des Opfers zu sehen, sondern sie auch als Täterinnen mitzudenken, ja wahrzunehmen.

Frauen sind Opfer – Frauen sind gut, zählt in dieser manifestierten Aussage nicht!

Gewalt ist immer noch (im Hellfeld) eine männliche Ressource und dennoch sind Jungen und Männer nicht nur in der Position als Täter, sondern auch als Opfer von weiblicher Gewalt wahrzunehmen. Auch wenn die Zahlen der Täterinnen zwischen 10% und 20%, (ebenfalls im so genannten “Hellfeld”) schwanken, also vergleichsweise gering sind, darf und kann dies kein Argument sein die Arbeit mit Täterinnen zu vernachlässigen.

Der gedankliche Spagat scheint schwierig, geraten doch vertraute Bilder ins Wanken, wenn “frau” die Unsicherheiten, die damit verbunden sind, zulässt. Die Zweifel und Unsicherheiten sind notwendig damit eine klare Haltung zur Frage der Täterschaft von Frauen entstehen kann. Erst wenn dies geschehen ist, können wir hinsehen und hinhören, wenn Männer von ihren Missbrauchserfahrungen durch Frauen berichten.

Erst dann hören wir ihren Ohnmachtserfahrung zu, weil wir sie innerlich nicht nivellieren oder gar abwerten müssen, da wir es akzeptieren können, dass die männliche Erfahrung eine andere ist als die weibliche.

Sowohl Männern als auch Frauen, die im sozialen Bereich tätig sind und insbesondere mit Tätern oder Täterinnen arbeiten, können kein Interesse daran haben, diese Fakten auszublenden. Geht es doch darum, beiden Geschlechtern auf ihrem Weg in ein gewaltfreies Leben zu verhelfen.

© Sabine Seifert Wieczorkowsky

Berufsbegleitende Weiterbildung für die Arbeit mit Täterinnen

Beim Forum Intervenionintervenierende.jpg

laufen jetzt die Bewerbungsfristen für die Weiterbildung in “genderorientierter Gewaltberatung”. Wer sich für die Täterarbeit und Täterinnenarbeit interessiert, kann sich hier bewerben. Beginn der nächsten Weiterbildung: Frühjahr 2008.

Hier

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