Die Staatsanwaltschaft hatte der Frau Mord aus niedrigen Beweggründen vorgeworfen und auf lebenslange Haft plädiert. Die Verteidigung hatte eine Bewährungsstrafe wegen fahrlässiger Tötung gefordert. Das Schwurgericht hielt eine vorsätzliche Tötung nicht für erwiesen.
Worum es geht:
Erst bringt eine Frau unter falschem Namen ihr Kind per Kaiserschnitt zur Welt. Dann verschwindet sie kurze Zeit später und wird als vermisst gemeldet. Daraufhin läuft die Suche nach Mutter und Kind auf Hochtouren, die Öffentlichkeit wird eingeschaltet, die Polizei und Andere suchen… und finden.
Schließlich wurde die Frau in der Wohnung ihrer Eltern in Edertal-Bergheim gefunden, das Baby lag tot in einem Müllsack im Kofferraum ihres Autos. Zum Hintergrund der Tat gab sie an, sie habe sich durch die Schwangerschaft und die bevorstehende Mutterschaft in ihrer Lebensplanung gestört gefühlt.
Die Frau sei überfordert gewesen und habe das Baby, um es zu beruhigen, mehrfach an die Brust gedrückt, heißt es in der Urteilsbegründung des Gerichts. Dadurch sei es erstickt. “Der eigentliche Tathergang und die Todesursache sind jedoch nicht klar”, sagte der Vorsitzende Richter Volker Mütze.
Hmm… Soweit so ungerecht auf den ersten Blick. Doch es kommt noch eindeutiger:
Die Frau, die bereits elf Monate in Untersuchungshaft gesessen hatte, ist nach dem Urteilsspruch auf freiem Fuß. Für die Monate, die sie zu lang in Haft gesessen habe, werde sie entschädigt, kündigte Mütze an, ohne Einzelheiten zu nennen
Bisher dachte ich, dass Richter Vultelius der ungekrönte Misandriekönig ist, doch offenbar hat er Konkurrenz.
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Genderama verlinkt diesen Fall unter dem Stichwort: “Wirklich späte Abtreibung”. Ein treffender Begriff.




