Hamburger Gerichtsbeschluss rettet zwei Mädchen in Hamburg vor GenitalverstümmelungAber: Vier Schwestern verstümmelt. Deutsche MitwisserInnen verhinderten die Strafverfolgung. Dennoch brauchen wir keine Änderung des Strafrechts!(firmenpresse) – Hamburg, 10. Januar 2010. Eine einstweilige Verfügung des Amtsgerichts Hamburg Barmbek bewahrt zwei minderjährige Mädchen vor einer möglichen Genitalverstümmelung in Gambia. Obwohl die Eltern dieser Kinder bereits vier Töchter bei einem Heimaturlaub verstümmeln ließen, haben sie keine strafrechtlichen Konsequenzen zu erwarten. Deutsche MitwisserInnen und der Verein TERRE DES FEMMES e.V. vereitelten die Strafverfolgung.Die in Hamburg lebenden TäterInnen ließen 1997 ihre bis dahin vier Töchter (zwei bis zehn Jahre alt) während einer „Ferienreise“ nach Gambia so schwer verstümmeln (durch Heraus-schneiden von Klitoris und Labien), dass sie noch heute Symptome dissoziativer Amnesie aufgrund des massiven Traumas durch die Gewalt zeigen. Die älteste Tochter, zum Zeitpunkt der Tat zehn Jahre alt, wurde von den Eltern aus ungeklärtem Grund in dem für sie fremden Land zurückgelassen.
