in einem Artikel vom 01.11.2007 weist STADT 24.CH auf die Zahlen der Wegweisungen im Kanton St. Gallen hin. Hier der Artikel in Auszügen

Ganz klar, bei polizeilichen Interventionen im häuslichen Bereich stehen als Opfer Frauen im Vordergrund. Die Kantonspolizei St.Gallen stellte bei 1206 Interventionen im letzten Jahr 576 weibliche Opfer fest. Doch die Zahl der männlichen Opfer ist mit 226 ebenfalls recht ansehnlich.
(Bild ZVg Stadt24.ch)
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Erste Studien aus den USA haben die Diskussion über Gewalt von Frauen gegen Männer in Gang gesetzt. Über das Ausmass und die Dynamik der Frauen-Gewalt bei uns weiss man jedoch nach wie vor wenig.
… Oft auch beide Partner tätlich
Da bei Konflikten häufig beide Partner tätlich sind, bietet die Opferhilfe St.Gallen/Appenzell auch eine gemeinsame Beratung beider Partner an. Wie sie in ihrem letzten Bericht festhält, ist es oft der Polizei unmöglich, einzuschätzen, wer von den Konfliktpartnern nun Täter oder Opfer war. Mit einer gemeinsamen Beratung durch Fachleute der Stiftung Opferhilfe bietet sich die Chance, weitere gewalttätige Entwicklungen zu verhindern.
… Frauen-Wegweisungen selten
Ein interessantes Phänomen ist, dass die Kantonspolizei St.Gallen letztes Jahr 97 Männer aus dem gemeinsamen Haushalt weg gewiesen hat, aber nur eine Frau. In Gewahrsam nahm sie 48 Männer und sieben Frauen. Ob dies damit zusammenhängt, dass Frauen weniger heftig Gewalt ausüben als Männer, oder ob die Polizei ebenfalls noch Mühe hat, die Opferrolle von Männern klar zu erkennen, müsste erst noch untersucht werden. Doch Fabrizio Ruscelli von der Fachstelle «Häusliche Gewalt» der Kantonspolizei St.Gallen macht aus Erfahrung noch andere Gründe geltend.
Streng genommen habe man im letzten Jahr Frauen wegweisen müssen, doch an erster Stelle stehe das Kindeswohl. Wenn der Mann zur Arbeit gehe, sei er vielfach überfordert, wenn er noch zu den Kindern schauen müsse. So komme es eben vor, dass der Vater die gemeinsame Wohnung verlasse, obwohl er eigentlich das Opfer sei.
Wie Ruscelli weiter betont, muss bei der Statistik berücksichtigt werden, dass Streitfälle, bei denen kein «Machtgefälle» erkennbar ist, zum Beispiel wenn von beiden Seiten in gleicher Stärke geschlagen wird, nicht als «Häusliche Gewalt» gelten. Solche polizeilichen Interventionen sind indessen ebenfalls zahlreich.
Bemerkenswert: Der Mann muss gehen, obwohl er das Opfer ist, die Kinder bleiben weiterhin in der durchaus nicht gefahrlosen Obhut der Täterin.
Offenbar gibt es kaum oder keine Beratungs-Angebote für Täterinnen in der Schweiz und offenbar auch keinerlei Auflagen seitens der Gerichte.
