Das Gericht spricht dem Opfer nach einer Messerattacke von vor vier Jahren eine Viertelmillion Euro Schmerzensgeld zu. Eine 28- Jährige hatte den Familienvater aus nichtigem Anlass mit einem Stich schwer am Herzen verletzt. Nun muss sie dafür bezahlen.Heute, dreieinhalb Jahre nach der Tat, ist der ehemalige Mitarbeiter in einer Behindertenwerkstatt jetzt selber Patient einer betreuten Einrichtung. Der einst athletisch gebaute Mann ist Tag und Nacht auf Hilfe angewiesen. Fast blind sitzt er im Rollstuhl, kann „eigentlich so gut wie überhaupt nichts mehr alleine machen“, beschreibt sein Anwalt Neunzig in seiner Schmerzensgeld-Klage den Alltag seines Mandanten: „Er kann sich nicht kämmen, waschen oder alleine auf die Toilette gehen.“
Im August 2005 war die Informatikstudentin schon wegen versuchten Totschlags vor dem Landgericht zu sechs Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Sie hatte im Prozess ausgesagt, sich als streng gläubige und Kopftuch tragende Muslima wegen ihres Äußeren von dem Sozialarbeiter bedroht gefühlt zu haben. Nach Überzeugung der Richter allerdings hatte das Geschehen „überhaupt nichts mit Fremdenfeindlichkeit zu tun“.
Schon bemerkenswert, wie manche “als Opfer herumlaufende” Täterinnen ihre Taten rechtfertigen.
