Die Staatsanwaltschaft hatte der Frau Mord aus niedrigen Beweggründen vorgeworfen und auf lebenslange Haft plädiert. Die Verteidigung hatte eine Bewährungsstrafe wegen fahrlässiger Tötung gefordert. Das Schwurgericht hielt eine vorsätzliche Tötung nicht für erwiesen.
Worum es geht:
Erst bringt eine Frau unter falschem Namen ihr Kind per Kaiserschnitt zur Welt. Dann verschwindet sie kurze Zeit später und wird als vermisst gemeldet. Daraufhin läuft die Suche nach Mutter und Kind auf Hochtouren, die Öffentlichkeit wird eingeschaltet, die Polizei und Andere suchen… und finden.
Schließlich wurde die Frau in der Wohnung ihrer Eltern in Edertal-Bergheim gefunden, das Baby lag tot in einem Müllsack im Kofferraum ihres Autos. Zum Hintergrund der Tat gab sie an, sie habe sich durch die Schwangerschaft und die bevorstehende Mutterschaft in ihrer Lebensplanung gestört gefühlt.
Die Frau sei überfordert gewesen und habe das Baby, um es zu beruhigen, mehrfach an die Brust gedrückt, heißt es in der Urteilsbegründung des Gerichts. Dadurch sei es erstickt. “Der eigentliche Tathergang und die Todesursache sind jedoch nicht klar”, sagte der Vorsitzende Richter Volker Mütze.
Hmm… Soweit so ungerecht auf den ersten Blick. Doch es kommt noch eindeutiger:
Die Frau, die bereits elf Monate in Untersuchungshaft gesessen hatte, ist nach dem Urteilsspruch auf freiem Fuß. Für die Monate, die sie zu lang in Haft gesessen habe, werde sie entschädigt, kündigte Mütze an, ohne Einzelheiten zu nennen
Bisher dachte ich, dass Richter Vultelius der ungekrönte Misandriekönig ist, doch offenbar hat er Konkurrenz.
Hier ist der gesamte Beitrag zu finden.
Genderama verlinkt diesen Fall unter dem Stichwort: “Wirklich späte Abtreibung”. Ein treffender Begriff.

Die Mutter der drei in einer Kühltruhe im sauerländischen Wenden gefundenen Mädchenleichen muss für vier Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Das Landgericht in Siegen verurteilte die 44-Jährige wegen zweifachen Totschlages. Sie hatte 1988 ein Kind erstickt und 2004 ein weiteres Mädchen nach einer verheimlichten Schwangerschaft und Geburt unversorgt sterben lassen. Für den Tod des dritten, bereits 1986 ertränkten Mädchens wurde sie nicht verurteilt, weil die Tat bereits verjährt ist. Die Mutter dreier weiterer Kinder hatte eine Tötungsabsicht bestritten. Ihr Sohn hatte die toten Schwestern im Mai zufällig entdeckt.
also: eines erstickt, eines ertränkt und eines einfach sich selbst überlassen, – dafür gibt es 4 jahre und ein paar zerquetschte – einfach unglaublich, na ja schließlich hat sie die Tötungsabsicht auch bestritten, dann muss es ja stimmen, sie ist ja eine frau.
vorsicht, ironie!!
wenn ein mann das nächste mal einer den hals zudrückt, sollte er vielleicht auch eine tötungsabsicht bestreiten, schauen ob es gerade dann totschlag ist, wenn er das bei mehreren frauen so machen würde.