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	<title>Kommentare zu: Opfer als Täterin: Frau erfand brutalen Überfall</title>
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	<description>Weibliche Täterschaft im gesellschaftlichen Kontext.</description>
	<lastBuildDate>Mon, 13 Sep 2010 15:24:40 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Von: Peter</title>
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		<dc:creator>Peter</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 01 Oct 2008 16:31:11 +0000</pubDate>
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		<description>so eine geschichte regt mich schon fast nicht mehr auf, obwohl extrem ist es schon

nur in österreich gibts da eine ganz andere geschichte, die damit endete, dass die frau für die verleumdung das sorgerecht zugesprochen bekam

http://wien.orf.at/stories/248025/

&quot;...Behauptete, er hätte sie verletzt
Weil der 26-Jährige vorerst auf freiem Fuß verblieb, zeigte ihn die Frau weiter an. Sie behauptete nun, er habe ihr aufgelauert, sie beschimpft und verletzt. Sie gab zu Protokoll, er habe ihr eine brennende Zigarette ins Gesicht geworfen und sie sogar mit einem Messer gestochen.

Die Staatsanwaltschaft sah schließlich Handlungsbedarf und beantragte wegen neuerlicher Tatbegehungsgefahr U-Haft. Der 26-Jährige wanderte ins Gefängnis, wo er über drei Monate blieb - völlig zu Unrecht, wie sich schließlich in seinem Prozess herausstellte.
				
Handypeilung brachte ein anderes Ergebnis
Sein Verteidiger konnte nämlich mittels des Handys seines Mandanten nachweisen, dass dieser zum Zeitpunkt eines behaupteten Übergriffs an einem völlig anderen Ort gewesen war. Das ergab eine nachträgliche Standortpeilung.

....

Freigesprochen - Kind ist weg
Der Freispruch kam für den Wiener insofern zu spät, als das Sorgerecht für den vier Jahre alten Sohn mittlerweile an die Frau übergegangen war. Er hat dieses bis heute nicht zurückerhalten.

&quot;Er muss bitten und betteln, wenn er das Kind sehen will&quot;, berichtete sein Anwalt. Nicht ein Mal zu Weihnachten war es dem Vater möglich, seinen Sohn zu treffen, da sich seine Ex-Freundin dagegen &quot;sperrte&quot;.

Diese zeigte sich nun vor der Richterin teilweise geständig. Ihr Ex-Freund neige zu Gewalttätigkeiten, sie habe die Anzeigen als &quot;einziges Mittel&quot; gesehen, um zu ihrem Kind zu kommen, führte ihr Anwalt ins Treffen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.&quot;</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>so eine geschichte regt mich schon fast nicht mehr auf, obwohl extrem ist es schon</p>
<p>nur in österreich gibts da eine ganz andere geschichte, die damit endete, dass die frau für die verleumdung das sorgerecht zugesprochen bekam</p>
<p><a href="http://wien.orf.at/stories/248025/" rel="nofollow">http://wien.orf.at/stories/248025/</a></p>
<p>&#8220;&#8230;Behauptete, er hätte sie verletzt<br />
Weil der 26-Jährige vorerst auf freiem Fuß verblieb, zeigte ihn die Frau weiter an. Sie behauptete nun, er habe ihr aufgelauert, sie beschimpft und verletzt. Sie gab zu Protokoll, er habe ihr eine brennende Zigarette ins Gesicht geworfen und sie sogar mit einem Messer gestochen.</p>
<p>Die Staatsanwaltschaft sah schließlich Handlungsbedarf und beantragte wegen neuerlicher Tatbegehungsgefahr U-Haft. Der 26-Jährige wanderte ins Gefängnis, wo er über drei Monate blieb &#8211; völlig zu Unrecht, wie sich schließlich in seinem Prozess herausstellte.</p>
<p>Handypeilung brachte ein anderes Ergebnis<br />
Sein Verteidiger konnte nämlich mittels des Handys seines Mandanten nachweisen, dass dieser zum Zeitpunkt eines behaupteten Übergriffs an einem völlig anderen Ort gewesen war. Das ergab eine nachträgliche Standortpeilung.</p>
<p>&#8230;.</p>
<p>Freigesprochen &#8211; Kind ist weg<br />
Der Freispruch kam für den Wiener insofern zu spät, als das Sorgerecht für den vier Jahre alten Sohn mittlerweile an die Frau übergegangen war. Er hat dieses bis heute nicht zurückerhalten.</p>
<p>&#8220;Er muss bitten und betteln, wenn er das Kind sehen will&#8221;, berichtete sein Anwalt. Nicht ein Mal zu Weihnachten war es dem Vater möglich, seinen Sohn zu treffen, da sich seine Ex-Freundin dagegen &#8220;sperrte&#8221;.</p>
<p>Diese zeigte sich nun vor der Richterin teilweise geständig. Ihr Ex-Freund neige zu Gewalttätigkeiten, sie habe die Anzeigen als &#8220;einziges Mittel&#8221; gesehen, um zu ihrem Kind zu kommen, führte ihr Anwalt ins Treffen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.&#8221;</p>
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