Totschlag oder Mord mit 22 Messerstichen?

Der Standard

hat einen ausführlichen Artikel über einen Fall abgedruckt, in der eine Ehefrau erst ihren Mann mit 22 Messerstichen umbrachte, dann auf Notwehr wegen angeblicher sexueller Gewalt plädierte, und letztlich bei der Schilderung der Tat schluchzend zusammenbrach. Wir lesen:

Die 30-jährige Angeklagte, die ihrem Mann – ihrer Verantwortung nach in Notwehr – 22 Messerstiche zugefügt hatte, wurde zu sieben Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Sie nahm das Urteil an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab – somit ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

Die Anklage hatte auf Mord gelautet. Das erste Urteil vom November 2007 (20 Jahre Freiheitsstrafe wegen Mordes) war vom OGH (Oberster Gerichtshof) aufgehoben worden, weil den Geschworenen damals nicht die Eventualfrage nach Totschlag gestellt worden war.

Ich bin keine Mörderin”, versicherte die 30-Jährige, die in heftiges Schluchzen ausbrach, als sie den blutigen Kampf schildern sollte. Details, wann wer von beiden aus dem Schlafzimmer gekommen war, wusste sie nicht – umfangreiche Blutspuren gab es auch im Vorraum, in der Toilette, wo sich der Verletzte seine Wunden mit WC-Papier abgedeckt haben dürfte, und in der Küche. Ihr Mann, einst ihre “große Liebe”, sei ihr wie ein Monster vorgekommen, sagte die Angeklagte.

Am Nachmittag wurden Zeugen befragt, denen aber zuvor nichts Negatives in der Beziehung des Paares aufgefallen war. Polizisten berichteten, wie sie beim Eintreffen im Haus bereits Blutspuren im Stiegenhaus feststellten und dann die Frau reglos am blutigen Vorzimmerboden liegend fanden. Auf der Suche nach dem vermeintlichen Täter kamen die Beamten ins Schlafzimmer und fanden den Toten. (APA)

Wir fragen uns: Wie hätte wohl die Verhandlung im umgekehrten Fall ausgesehen? Wenn ein Mann seine Frau mit 22 Messerstichen umgebracht hätte?

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