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	<title>Kommentare zu: Frau sticht auf Mann ein.</title>
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	<description>Weibliche Täterschaft im gesellschaftlichen Kontext.</description>
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		<title>Von: L. Woczelka</title>
		<link>http://taeterinnen.de/1494/frau-sticht-auf-mann-ein.html/comment-page-1#comment-125</link>
		<dc:creator>L. Woczelka</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 13 Sep 2010 15:24:40 +0000</pubDate>
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		<description>Vielen Dank für den Hinweis!</description>
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		<title>Von: Peter</title>
		<link>http://taeterinnen.de/1494/frau-sticht-auf-mann-ein.html/comment-page-1#comment-124</link>
		<dc:creator>Peter</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 13 Sep 2010 13:32:49 +0000</pubDate>
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		<description>Göttingen – Weil sie ihren Ehemann in der Badewanne erstochen hat, muss eine Frau in die Psychiatrie. Das Landgericht Göttingen ordnete die Unterbringung des 63-Jährigen im Maßregelvollzug an. Objektiv habe sie zwar einen heimtückischen Mord begangen, sagte der Vorsitzende Richter Dirk Amthauer. Weil die Frau jedoch unter einer paranoiden Psychose leide, die mit Verfolgungswahn einhergehe, sei sie für die Tat nicht verantwortlich zu machen. Das Schwurgericht folgte mit der Entscheidung den gleichlautenden Anträgen von Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung. Die Frau hatte ihren Ehemann Anfang Januar dieses Jahres im Göttinger Vorort Rosdorf mit einem Küchenmesser von hinten erstochen, während dieser arglos in der Badewanne saß.

immer wieder &quot;lustig&quot; wie viele Frauen irgendwelche psychischen probleme haben, sobald sie eine straftat begehen, und somit nicht straffähig sind

kein wunder also, warum der mann nichts sagt und bei der täterin dürfte es auch klar sein, und der justiz und den kampfemanzen ist es ebenso recht - eine frauenfreundliche justiz eben, die auch auf die statistik achtet</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Göttingen – Weil sie ihren Ehemann in der Badewanne erstochen hat, muss eine Frau in die Psychiatrie. Das Landgericht Göttingen ordnete die Unterbringung des 63-Jährigen im Maßregelvollzug an. Objektiv habe sie zwar einen heimtückischen Mord begangen, sagte der Vorsitzende Richter Dirk Amthauer. Weil die Frau jedoch unter einer paranoiden Psychose leide, die mit Verfolgungswahn einhergehe, sei sie für die Tat nicht verantwortlich zu machen. Das Schwurgericht folgte mit der Entscheidung den gleichlautenden Anträgen von Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung. Die Frau hatte ihren Ehemann Anfang Januar dieses Jahres im Göttinger Vorort Rosdorf mit einem Küchenmesser von hinten erstochen, während dieser arglos in der Badewanne saß.</p>
<p>immer wieder &#8220;lustig&#8221; wie viele Frauen irgendwelche psychischen probleme haben, sobald sie eine straftat begehen, und somit nicht straffähig sind</p>
<p>kein wunder also, warum der mann nichts sagt und bei der täterin dürfte es auch klar sein, und der justiz und den kampfemanzen ist es ebenso recht &#8211; eine frauenfreundliche justiz eben, die auch auf die statistik achtet</p>
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