Weil sie ihn mit einem Messer schwer verletzte, muss eine 44-jährige Frau im Kanton St. Gallen ihrem Ex-Mann Schadenersatz bezahlen. Die Täterin sagte aus, sie habe jahrelang Angst vor ihm gehabt.Eine 44-jährige Frau ist vom Kreisgericht St. Gallen zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt worden. Sie hatte im Oktober 2007 ihren Ex-Mann mit einem Küchenmesser niedergestochen. Der Mann erhält Schadenersatz und Genugtuung.Das Kreisgericht St. Gallen verhandelte den Fall am Montag. Die Mutter dreier Kinder war der schweren Körperverletzung angeklagt. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch vom Vorwurf der schweren Körperverletzung und beantragte eine bedingte Geldstrafe.
Den Ex-Mann mit dem Küchenmesser angegriffen – News Panorama: Vermischtes – bazonline.ch
