Demokratie ist z.B. auch, wenn ein Mann ins Gefängnis – bei Verdacht einer Kindesmisshandlung – gesperrt wird, während bei einer Frau erst einmal die Schuldfähigkeit geprüft werden muss.

Ibbenbürenerin wegen Kindesmisshandlung vor Gericht – Schuldfähigkeit wird geprüft
Mit der Vernehmung zahlreicher Zeugen will sich die 1. Große Strafkammer ein besseres Bild von der 31-jährigen Hausfrau aus Ibbenbüren verschaffen, die sich wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen am Landgericht Münster verantworten muss.
Nach dem damaligen Geschehen war zunächst der Vater des kleinen Diego unter dringenden Tatverdacht geraten und inhaftiert worden. Nach fast drei Monaten Untersuchungshaft in Münster wurde er jedoch vom Landgericht Münster freigesprochen, weil seine Lebensgefährtin sich in einem Schreiben an die Polizei selbst der Tat bezichtigte

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