Auf dem Balkon einer Schweriner Wohnung ist am Samstag die Leiche eines Babys gefunden worden. Wie ein Sprecher der Schweriner Staatsanwaltschaft mitteilte, wurde eine Obduktion angeordnet. Dabei soll die Frage geklärt werden, ob das Kind bei der Geburt gelebt hat oder tot geboren wurde. Außerdem soll die Todesursache untersucht werden. Der Leichnam war in Handtüchern eingewickelt. Die Wohnung gehörte den Angaben zufolge einer Mitte November verstorbenen 23 Jahre alten Frau, die bis zu ihrem Tod mit ihrer vier Jahre alten Tochter dort gelebt hatte.

ich frage mich warum sie überhaupt eine obduktion machen – bringt ja nichts, nicht nur weil die mutter nicht mehr lebt, wie der folgende fall belegt
http://tinyurl.com/c5cpcc
brandenburger studentin soll ihre neungeborenen zwillinge getötet haben
der erste bub starb an einem Schädelbruch, dem ungeborenen Bruder soll sie mit Faustschlägen den Schädel eingeschlagen haben
sie wird dem haftrichter wegen 2fachen todschlag vorgeführt
weiter geht es dann damit
http://tinyurl.com/yfzlyy3
sie wusste nicht dass sie schwanger war – aha so was merkt frau ja auch nicht bei der geringen körpergröße und dabei noch zwillinge
nur zur Info die durchschnittliche Entwicklung eines Babys
24 Wochen 30,0 cm 600 Gramm
30 Wochen 39,9 cm 1319 Gramm
35 Wochen 46,2 cm 2383 Gramm
40 Wochen 51,2 cm 3462 Gramm
43 Wochen 51,3 cm 3717 Gramm
http://www.babycenter.at/pregnancy/entwicklung/durchschnittstabelle/
bei der gerichtsverhandlung dann ein geständnis
http://tinyurl.com/yzl9cjc
die Schwangerschaft passte nicht in ihren egoistischen Lebensplan, gestand sie im gerichtssaal
trotzdem wurde sie aus der u-haft entlassen, denn sie wollte die eltern vor allem den vater nicht enttäuschen, der somit indirekt schuld an dem vorfall sein soll
und jetzt das urteil
http://tinyurl.com/yjh9q2z
3 jahre und 2 monate haft
die staatsanwaltschaft vertreten durch ein staatsanwältin (wer da nichts schlimmes denkt) forderte 6 jahre haft für die kindstötung, (so eine forderung bei einem männlichen täter – unvorstellbar, aber die gefängnisse sind voll von männern ja kein wunder bei dieser rechtssprechung)
im zweiten fall ging die staatsanwaltschaft von einer erheblich verminderter schuldfähigkeit aus( ob es das bei einem männlichen täter auch gibt, bei mehreren kindstötungen, werden die nachfolgenden tötungen aufgrund vermindert schuldfähigkeit geringer bestraft)
der verteidiger forderte natürlich freispruch, weil sie das ja nicht bewusst erlebt hätte
und das alles trotz des geständnisses, dass die kinder nicht in ihre lebensplanung gepasst haben