Mit 32 Messerstichen tötete Serab D. (41) am 18. April auf dem Speicher eines Hauses an der Bebelstraße ihre gleichaltrige Nachbarin. Eine Tat, für die sie strafrechtlich aufgrund einer schweren psychischen Störung nicht zur Verantwortung gezogen werden kann. Das Landgericht Duisburg musste sie am Dienstag freisprechen. Zugleich ordneten die Richter die zeitlich unbegrenzte Unterbringung der Angeklagten in einer geschlossenen psychiatrischen Anstalt an.Ein Gutachter hatte Serab D. eine chronische Persönlichkeitsstörung bescheinigt. Sie hatte offenbar in dem Wahn gelebt, dass sich Nachbarn, Bekannte und Verwandte gegen sie verschworen hätten. Sie fühlte sich ständig bedroht, fürchtete Giftanschläge und berichtete dem Gutachter, dass sie auf Betreiben ihrer Widersacher mehrfach vergewaltigt worden sei. Auch das Opfer hatte sie als Teil dieser Verschwörung betrachtet.
Tödliche Messerattacke: Täterin nicht schuldfähig – Oberhausen – WAZ – DerWesten
Soviel zum Thema: Frauen würden schwerer bestraft als Männer. Ausserdem interessant ist die eingebildete Vergewaltigung…
