Die Presse nennt sie Prügel-Blondine

Schein ein komplexerer Fall von Frauenprügelei gewesen zu sein…

20 Minuten Online – Milde Strafe für Prügel-Blondine – Zuerich

Während eines Streits um echte blonde Haare hat eine Zürcher Büroangestellte einer Kollegin mit einem Cognac-Glas ein Auge ausgeschlagen. Nun kam die Täterin mit einem blauen Auge davon.

Grundsätzlich war der Fall vom 29. Mai 2007 nicht mehr bestritten. Demnach hatte sich eine heute 29-jährige Büroangestellte am Abend in einer Zürcher Bar mit einer Kollegin zerstritten. Dabei warf die jüngere und blond gefärbte Angeklagte der heute 43-jährigen Dekorateurin vor, dass diese über gar keine echten blonden Haare verfügen würde. Als die Angeschuldigte der Geschädigten auch noch ihre Zigarette entwendete und auf den Boden warf, eskalierte die Situation.

Linkes Auge verloren

Sicher ist, dass sich beide Frauen gegenseitig in die Haare gerieten. Wobei die falsche Blondine laut Anklage zu ihrem Cognac-Glas griff und dieses gegen die linke Gesichtshälfte ihrer Gegnerin schlug. Mit fatalen Folgen. Ein Glassplitter drang in das linke Auge des Opfers ein. Worauf die Geschädigte halbseitig erblindete.

Die Staatsanwaltschaft warf der Angeklagten schwere Körperverletzung vor und forderte eine hohe Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren….

Das Gericht ging von einer eventualvorsätzlichen, schweren Körperverletzung aus. Wobei es bei der Strafzumessung der Angeschuldigten massiv entgegenkam. So erhielt die Zollikerin eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Zudem wurden aufgrund des Selbstverschuldens der Geschädigten die finanziellen Forderungen des Opfers um 25 Prozent gekürzt. So erhielt es ein Schmerzensgeld von

41 250 Franken. anstelle der 55 000 Franken, welche die Geschädigtenvertreterin verlangt hatte. Der invaliden Dekorateurin wurde zudem grundsätzlich Schadenersatz in noch zu bestimmender Höhe zugesprochen.

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