Kindesentführerin muss nicht ins Gefängsnis

Hier gibt´s wieder einen “Frauenbonus”…

Die Entführerin der kleinen Lara muss nicht ins Gefängnis – Startseite – Nordsee-Zeitung

Die Entführerin der kleinen Lara muss nicht ins Gefängnis
Bremerhaven/Stade (rsu).Ihre Tat ist für Außenstehende kaum fassbar: Am 4. November vorigen Jahres betritt die damals 24-jährige Frau aus Bremerhaven die Buxtehuder Klinik, geht in das Säuglingszimmer und nimmt sich die gerade zwei Tage alte Lara, versteckt sie unter der Jacke und fährt nach Hause.

Gestern verurteilte das Landgericht Stade sie zu einer Bewährungsstrafe. Zudem muss sie sich psychiatrisch behandeln lassen.

Ein Großaufgebot von Polizei, THW und Feuerwehr hatte unmittelbar nach Entdecken der Tat die Umgebung des Krankenhauses in der Dunkelheit des Abends abgesucht. Vergeblich.

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  2. Demokratie ist z.B. auch, wenn ein Mann ins Gefängnis – bei Verdacht einer Kindesmisshandlung – gesperrt wird, während bei einer Frau erst einmal die Schuldfähigkeit geprüft werden muss.
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Über L. Woczelka
Jedes Wegschauen bei gewalttätigen Menschen führt dauerhaft nur zu mehr Opfern. Die stärkste Waffe gegen eine verbreitete Ideologie ist eben die Wahrheit, auch wenn diese für die meisten Menschen noch so unbequem ist...

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