Bewährungsstrafe für Mutter des getöteten Neugeborenen

Immerhin war ein junger Mensch getötet worden, wie Oberstaatsanwalt Erik Ohlenschlager und der Vositzende Lothar Schmitt betonten. Das Gericht ging – anders, als die Angeklagte vor Gericht schilderte – davon aus, dass das Kind bei der Geburt gelebt hatte und dadurch erstickte, dass seine Mutter es in ein Handtuch einwickelte, wobei es durch Verlegung der Atemwege allmählich erstickte.”Kein Gericht der Welt kann die Augen davor verschließen: Ein Mensch ist tot – und das wiegt schwer.” sagte der Vorsitzende, der aber auch betonte: “Die Angeklagte trägt große Verantwortung für das Geschehen, aber nicht sie allein”. Dies zielte auf den als cholerisch, herrisch und brutal geschilderten Vater ab, vor dem die junge Frau noch mit 22 Jahren in Angst lebte – aber auch auf ihren Freund, dem die Folgen der Beziehung offenkundig ziemlich gleichgültig waren.Das Landgericht knüpfte seine Bewährungssstrafe an zwei Bedingungen. Die 22-Jährige soll nicht ins Haus ihrer Eltern zurückkehren, sondern einstweilen bei ihrer älteren Schwester wohnen. Und sie muss eine psychotherapeutische Behandlung beginnen. Die Verurteilte umarmte nach dem Urteil weinend ihre Verteidiger Hans-Volker Bohlender und Peter Auffermann. Dann wandte sie sich schützend von den Kameras ab, die jede ihrer Regungen registrierten.”Nun ist alles in Butter,” sagte Bohlender, der sie nach ihrer Freilassung gleich zu ihrer Schwester fuhr. Auch Oberstaatsanwalt Erik Ohlenschlager wirkte gelassen, obwohl das Gericht seinem Antrag auf bedingten Vorsatz und dreieinhalb Jahre Haft nicht gefolgt war.

Bewährungsstrafe für Mutter des getöteten Neugeborenen – Franken | Nachrichten – mainpost.de

Was lernen wir? Wenn Mütter töten hat es etwas ganz ganz Schlimmes für die nun verwaiste Mutter…

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