Fakt ist, dass ein zunächst unbekannter Teilnehmer an einem Internet-Chat, der speziell von Jugendlichen genutzt wird, vier Grünewald-Schülerinnen bedrohte und sie als “Opfer” bezeichnete. Diese Chateintragung las ein Bekannter eines der bedrohten Mädchen und informierte seine Eltern darüber. Diese wandten sich unmittelbar an die Polizei. Die speziell im Bereich Internetkriminalität ausgebildeten Ermittler konnten gestern morgen den Standort des Rechners feststellen, von dem aus der Chatroomeintrag vorgenommen worden war. Relativ schnell war die Täterin ermittelt. Inzwischen hatte der Schulleiter auf Grund der Gefährdungslage während der zweiten Unterrichtsstunde die Schule schließen lassen. Bei der Täterin handelt es sich um eine 15-jährige Mitschülerin. Nach anfänglichem Leugnen gestand sie ihre Tat. Die Motive für ihr Handeln sind jedoch noch unklar. Welches Strafmaß die Schülerin zu erwarten hat, liegt jetzt im Ermessen der Staatsanwaltschaft. Es handelt sich hierbei aber eindeutig um die Tat einer Bedrohung, und die kann nach dem Strafgesetzbuch gegebenenfalls mit Freiheitsentzug bis zu einem Jahr bestraft werden. Gleichzeitig wird überprüft, ob die Täterin für die entstandenen Kosten zur Verantwortung gezogen werden kann.
