Bewährungsstrafen für Täterin in blutigem Eifersuchtsstreit

Eine Artistin, die aus Eifersucht einer Frau ins Gesicht geschnitten hatte, ist zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Meiningen verhängte gegen die 35- Jährige am Dienstag ein Jahr und zehn Monaten Freiheitsentzug mit einer Bewährungszeit von drei Jahren. Außerdem soll sie 150 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Damit folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Das Urteil ist rechtskräftig.Die vergleichsweise milde Strafforderung für die gefährliche Körperverletzung hatte die Staatsanwaltschaft mit der Reue der Täterin begründet und mit dem großen Glück, dass bei dem 37 Jahre alten Opfer keine bleibenden Schäden geblieben sind. Der Chirurg habe gute Arbeit geleistet. Die Richterin betonte aber auch, dass eine große kriminelle Energie und Aggression dazu gehöre, einem Menschen das Gesicht zu zerschneiden.

Bewährungsstrafen in blutigem Eifersuchtsstreit – Aktuell – LVZ-Online

  1. Impressum
  2. Gewaltdefinition
  3. Der Amtsrichter spricht von einem “sehr hochtourigen Kaliber”

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