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	<title>Kommentare zu: SMS lässt Lügengebäude einer Frau einstürzen</title>
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	<description>Weibliche Täterschaft im gesellschaftlichen Kontext.</description>
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		<title>Von: L. Woczelka</title>
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		<dc:creator>L. Woczelka</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 02 Jul 2009 08:52:41 +0000</pubDate>
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		<description>Wer sich weiter für das Thema Falschbeschuldigungen interessiert, wird hier fündig: http://falserapesociety.blogspot.com/</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Wer sich weiter für das Thema Falschbeschuldigungen interessiert, wird hier fündig: <a href="http://falserapesociety.blogspot.com/" rel="nofollow">http://falserapesociety.blogspot.com/</a></p>
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		<title>Von: Peter</title>
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		<dc:creator>Peter</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 02 Jul 2009 08:37:58 +0000</pubDate>
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		<description>das ist kein einzelfall und dürfte internationaler standard sein, wie man hier nachlesen kann

http://wien.orf.at/stories/248025/

&quot;Wienerin brachte Ex-Freund ins Gefängnis
Eine 23-jährige Frau ist wegen Verleumdung und falscher Zeugenaussage zu neun Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe verurteilt worden. Sie hatte ihren Ex-Freund ins Gefängnis gebracht, er saß 90 Tage schuldlos in U-Haft.

Um das Sorgerecht für das Kind zu bekommen
Den Feststellungen des Gerichts zufolge hatte die Frau ihren Ex-Freund bei der Polizei &quot;angeschwärzt&quot;, um das Sorgerecht für den gemeinsamen Sohn zu erhalten, der nach der Trennung dem Vater zugesprochen worden war. 

Behauptete, er hätte sie verletzt
Weil der 26-Jährige vorerst auf freiem Fuß verblieb, zeigte ihn die Frau weiter an. Sie behauptete nun, er habe ihr aufgelauert, sie beschimpft und verletzt. Sie gab zu Protokoll, er habe ihr eine brennende Zigarette ins Gesicht geworfen und sie sogar mit einem Messer gestochen.

Die Staatsanwaltschaft sah schließlich Handlungsbedarf und beantragte wegen neuerlicher Tatbegehungsgefahr U-Haft. Der 26-Jährige wanderte ins Gefängnis, wo er über drei Monate blieb - völlig zu Unrecht, wie sich schließlich in seinem Prozess herausstellte.
				
Handypeilung brachte ein anderes Ergebnis
Sein Verteidiger konnte nämlich mittels des Handys seines Mandanten nachweisen, dass dieser zum Zeitpunkt eines behaupteten Übergriffs an einem völlig anderen Ort gewesen war. Das ergab eine nachträgliche Standortpeilung.

Außerdem legte der Mann einen Beleg vor, der einwandfrei bewies, dass er während einer angeblichen körperlichen Bedrohung am Postamt eine Sendung abgeholt hatte. Eine Rufdatenrückerfassung wiederum belegte, dass es keine telefonischen Drohungen gegeben haben konnte.
				
Freigesprochen - Kind ist weg
Der Freispruch kam für den Wiener insofern zu spät, als das Sorgerecht für den vier Jahre alten Sohn mittlerweile an die Frau übergegangen war. Er hat dieses bis heute nicht zurückerhalten.

&quot;Er muss bitten und betteln, wenn er das Kind sehen will&quot;, berichtete sein Anwalt. Nicht ein Mal zu Weihnachten war es dem Vater möglich, seinen Sohn zu treffen, da sich seine Ex-Freundin dagegen &quot;sperrte&quot;.

Diese zeigte sich nun vor der Richterin teilweise geständig. Ihr Ex-Freund neige zu Gewalttätigkeiten, sie habe die Anzeigen als &quot;einziges Mittel&quot; gesehen, um zu ihrem Kind zu kommen, führte ihr Anwalt ins Treffen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.&quot;</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>das ist kein einzelfall und dürfte internationaler standard sein, wie man hier nachlesen kann</p>
<p><a href="http://wien.orf.at/stories/248025/" rel="nofollow">http://wien.orf.at/stories/248025/</a></p>
<p>&#8220;Wienerin brachte Ex-Freund ins Gefängnis<br />
Eine 23-jährige Frau ist wegen Verleumdung und falscher Zeugenaussage zu neun Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe verurteilt worden. Sie hatte ihren Ex-Freund ins Gefängnis gebracht, er saß 90 Tage schuldlos in U-Haft.</p>
<p>Um das Sorgerecht für das Kind zu bekommen<br />
Den Feststellungen des Gerichts zufolge hatte die Frau ihren Ex-Freund bei der Polizei &#8220;angeschwärzt&#8221;, um das Sorgerecht für den gemeinsamen Sohn zu erhalten, der nach der Trennung dem Vater zugesprochen worden war. </p>
<p>Behauptete, er hätte sie verletzt<br />
Weil der 26-Jährige vorerst auf freiem Fuß verblieb, zeigte ihn die Frau weiter an. Sie behauptete nun, er habe ihr aufgelauert, sie beschimpft und verletzt. Sie gab zu Protokoll, er habe ihr eine brennende Zigarette ins Gesicht geworfen und sie sogar mit einem Messer gestochen.</p>
<p>Die Staatsanwaltschaft sah schließlich Handlungsbedarf und beantragte wegen neuerlicher Tatbegehungsgefahr U-Haft. Der 26-Jährige wanderte ins Gefängnis, wo er über drei Monate blieb &#8211; völlig zu Unrecht, wie sich schließlich in seinem Prozess herausstellte.</p>
<p>Handypeilung brachte ein anderes Ergebnis<br />
Sein Verteidiger konnte nämlich mittels des Handys seines Mandanten nachweisen, dass dieser zum Zeitpunkt eines behaupteten Übergriffs an einem völlig anderen Ort gewesen war. Das ergab eine nachträgliche Standortpeilung.</p>
<p>Außerdem legte der Mann einen Beleg vor, der einwandfrei bewies, dass er während einer angeblichen körperlichen Bedrohung am Postamt eine Sendung abgeholt hatte. Eine Rufdatenrückerfassung wiederum belegte, dass es keine telefonischen Drohungen gegeben haben konnte.</p>
<p>Freigesprochen &#8211; Kind ist weg<br />
Der Freispruch kam für den Wiener insofern zu spät, als das Sorgerecht für den vier Jahre alten Sohn mittlerweile an die Frau übergegangen war. Er hat dieses bis heute nicht zurückerhalten.</p>
<p>&#8220;Er muss bitten und betteln, wenn er das Kind sehen will&#8221;, berichtete sein Anwalt. Nicht ein Mal zu Weihnachten war es dem Vater möglich, seinen Sohn zu treffen, da sich seine Ex-Freundin dagegen &#8220;sperrte&#8221;.</p>
<p>Diese zeigte sich nun vor der Richterin teilweise geständig. Ihr Ex-Freund neige zu Gewalttätigkeiten, sie habe die Anzeigen als &#8220;einziges Mittel&#8221; gesehen, um zu ihrem Kind zu kommen, führte ihr Anwalt ins Treffen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.&#8221;</p>
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