Um sich das alleinige Sorgerecht für ihren Sohn zu sichern, bezichtigte eine junge Frau wider besseres Wissen ihren Lebensgefährten, sie vergewaltigt zu haben, woraufhin der verhaftet wurde. Eine Kurznachricht auf seinem Handy ließ das Lügengebäude der Frau einstürzen und brachte sie selbst vor Gericht. Wegen Verdachts der falschen Verdächtigung wurde nun gegen sie verhandelt.
Die Angeklagte, eine 21-jährige Auszubildende, hatte im Juni 2008 bei der Polizei Anzeige gegen ihren Lebensgefährten erstattet. Er sei in ihre Wohnung eingedrungen, habe sie auf dem Sofa festgehalten und zum Geschlechtsverkehr gezwungen. Auf diese Anschuldigung hin suchte die Polizei den Mann an seinem Arbeitsplatz auf und nahm ihn fest. Er stritt die Vorwürfe ab, sollte aber in Untersuchungshaft genommen werden. In letzter Sekunde – der Haftbefehl war schon unterschrieben – eröffnete der Verdächtigte ein wichtiges Detail: Am Tag der angeblichen Vergewaltigung hatte er eine SMS von seiner Freundin bekommen, die im Handy gespeichert war. Der Inhalt: “Hallo, können wir heute abend Sex machen?” Der Mann gab an, er sei zu seiner Freundin gegangen, um dieser Aufforderung nachzukommen. Nach dem Geschlechtsverkehr habe sie ihn aufgefordert, das Kondom nicht wie sonst in der Toilette, sondern im Mülleimer zu entsorgen.
Hier geht die abenteuerliche Lügengeschichte weiter…
Freiburg: SMS lässt Lügengebäude einer Frau einstürzen – Badische-Zeitung.de
Besonders dreist ist jedoch der folgende Absatz. Er zeigt in kaum bekannter Detailtreue, wie überzeugt diese Frau von ihrer Unschuld und der Boshaftigkeit aller Männer ist.
Eine Freiheitsstrafe hielt das Gericht für nicht erforderlich. Die junge Frau, die von Hartz IV lebt, wurde zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen a 10 Euro verurteilt.

das ist kein einzelfall und dürfte internationaler standard sein, wie man hier nachlesen kann
http://wien.orf.at/stories/248025/
“Wienerin brachte Ex-Freund ins Gefängnis
Eine 23-jährige Frau ist wegen Verleumdung und falscher Zeugenaussage zu neun Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe verurteilt worden. Sie hatte ihren Ex-Freund ins Gefängnis gebracht, er saß 90 Tage schuldlos in U-Haft.
Um das Sorgerecht für das Kind zu bekommen
Den Feststellungen des Gerichts zufolge hatte die Frau ihren Ex-Freund bei der Polizei “angeschwärzt”, um das Sorgerecht für den gemeinsamen Sohn zu erhalten, der nach der Trennung dem Vater zugesprochen worden war.
Behauptete, er hätte sie verletzt
Weil der 26-Jährige vorerst auf freiem Fuß verblieb, zeigte ihn die Frau weiter an. Sie behauptete nun, er habe ihr aufgelauert, sie beschimpft und verletzt. Sie gab zu Protokoll, er habe ihr eine brennende Zigarette ins Gesicht geworfen und sie sogar mit einem Messer gestochen.
Die Staatsanwaltschaft sah schließlich Handlungsbedarf und beantragte wegen neuerlicher Tatbegehungsgefahr U-Haft. Der 26-Jährige wanderte ins Gefängnis, wo er über drei Monate blieb – völlig zu Unrecht, wie sich schließlich in seinem Prozess herausstellte.
Handypeilung brachte ein anderes Ergebnis
Sein Verteidiger konnte nämlich mittels des Handys seines Mandanten nachweisen, dass dieser zum Zeitpunkt eines behaupteten Übergriffs an einem völlig anderen Ort gewesen war. Das ergab eine nachträgliche Standortpeilung.
Außerdem legte der Mann einen Beleg vor, der einwandfrei bewies, dass er während einer angeblichen körperlichen Bedrohung am Postamt eine Sendung abgeholt hatte. Eine Rufdatenrückerfassung wiederum belegte, dass es keine telefonischen Drohungen gegeben haben konnte.
Freigesprochen – Kind ist weg
Der Freispruch kam für den Wiener insofern zu spät, als das Sorgerecht für den vier Jahre alten Sohn mittlerweile an die Frau übergegangen war. Er hat dieses bis heute nicht zurückerhalten.
“Er muss bitten und betteln, wenn er das Kind sehen will”, berichtete sein Anwalt. Nicht ein Mal zu Weihnachten war es dem Vater möglich, seinen Sohn zu treffen, da sich seine Ex-Freundin dagegen “sperrte”.
Diese zeigte sich nun vor der Richterin teilweise geständig. Ihr Ex-Freund neige zu Gewalttätigkeiten, sie habe die Anzeigen als “einziges Mittel” gesehen, um zu ihrem Kind zu kommen, führte ihr Anwalt ins Treffen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.”
Wer sich weiter für das Thema Falschbeschuldigungen interessiert, wird hier fündig: http://falserapesociety.blogspot.com/